Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Vorschriften für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Gemäß des § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hat eine Gesundheitseinrichtung sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dieser nimmt als zentrale Kontakt- und Koordinierungsperson nach innen und außen wesentliche Aufgaben für den Betreiber wahr.

Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit des Deutschen Herzzentrums Berlin erreichen Sie per E-Mail unter medizinproduktesicherheit@dhzb.de