Liebe Patient*innen und Angehörige,

auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den aktuellen Regelungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus.

 

Welche Besuchsregeln gelten aktuell?

Seit Mittwoch, dem 1. März 2023 gelten für Besuche am DHZC folgende Regeln:

  • Alle stationären Patient:innen dürfen ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen.
  • Die Besuchszeiten sind von 15 und 18 Uhr. Lassen die Arbeitszeiten eine Einhaltung der Besuchszeiten nicht zu, sind Besuche nach Absprache auch zu anderen Zeiten möglich.
  • Ausnahmen gelten für Schwerstkranke und Patient:innen unter 18 Jahren: Schwerstkranke Patient:innen können grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen besucht werden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können täglich von einem Elternteil unbegrenzt besucht werden. Die Eltern sollten sich abwechseln und nicht gemeinsam in der Klinik sein. Die genannten Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen möglich.
  • Besuchende und Patient:innen der Ambulanzen müssen frei von COVID-19-Symptomen sein, während der gesamten Aufenthaltsdauer eine FFP2-Maske tragen und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nicht mehr für stationär aufgenommene Patient:innen und Mitarbeiter:innen des DHZC.

Die Besuchsregeln für die Station H4 (Kinderkardiologie / Angeborene Herzfehler):

Kinder und Jugendliche:

  • Ein Elternteil kann tagsüber unbegrenzt zu Besuch kommen. Die Eltern können sich beim Besuchen abwechseln, sollen aber bitte nicht gleichzeitig auf der Station sein.
     

Wann sollte ich einen Termin am DHZC nicht wahrnehmen?

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Diagnose oder eine Behandlung von ärztlicher Seite als notwendig erachtet wird, sollten Sie diese nicht ablehnen, aufschieben oder unterbrechen. Sie setzen sich sonst möglicherweise gesundheitlichen Gefahren aus, die zum Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus nicht im Verhältnis stehen.

Bei plötzlichen Brustschmerzen oder akuter Atemnot sollten Sie immer den Notarzt rufen.

 

Kontaktieren Sie uns aber vorab telefonisch, wenn:

-              Sie Kontakt zu einer SARS-CoV-2-positiven oder fraglich SARS-CoV-2-positiven Person hatten und/oder

-              Sie unter Fieber und/oder Husten leiden.

Sie erreichen unsere Ambulanzen unter

Kardiologische Ambulanz: (030) 4593-2420/2421

Herzchirurgische Ambulanz: (030) 4593-2139

Ambulanz für Angeborene Herzfehler – Kinderkardiologe: (030) 4593-2820

 

Was gilt für Kinder und Erwachsene mit Herz-Kreislauf-Erkrankung?

Menschen, die älter als 60 Jahre sind und an chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, haben bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Besonders Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den üblichen Impfempfehlungen (Grippe- und Pneumokokkenimpfung) folgen, um etwa eine Doppelinfektion von Influenza (Grippe) und COVID-19 oder einer anderen Lungenkrankheit zu vermeiden. Achtung: Besteht die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung am Coronavirus, sollte man sich nicht impfen lassen.

Für Kinder mit angeborenen Herzfehlern gelten die üblichen Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung und beim Vorliegen eines Verdachts. Sie sollten besonders sorgfältig befolgt werden. Ein Anlass zu besonderer Sorge besteht aber nicht.

Hier finden Sie ausführliche Informationen.

Wo finde ich weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus?

•  RKI: Das Robert-Koch-Institut gibt u.a. Risikobewertungen heraus und beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ). 

•  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Hier finden Sie Informationen zum richtigen Verhalten und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

•  WHO: Hier finden Sie aktuelle Informationen der Weltgesundheitsorganisation auf Englisch..

•  Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin: Über die aktuelle Lage und Maßnahmen speziell in Berlin informiert diese zentrale Website.