11.06.2021

Tarifeinigung am DHZB

Das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) und die Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – Ver.di – haben einen neuen Tarifvertrag mit zusätzlichen, pandemiebedingten Sondervergütungen abgeschlossen.

Die DHZB-Geschäftsführung und die zuständige Ver.di-Tarifkommission haben sich auf Neuregelungen zum Vorteil der DHZB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verständigt.

Unter anderem werden die Grundgehälter der DHZB-Beschäftigten rückwirkend zum 1. April 2021 um 1,8 Prozent und ab dem 1. Februar 2022 um weitere 2 Prozent erhöht.
Hinzu kommt eine Zulage für alle Pflegenden (Vergütungsgruppe „K“) von monatlich 90 Euro, rückwirkend ab dem 1. April 2021, die sich ab dem 1. März 2022 auf monatlich 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) erhöht.

Zusätzlich gilt jetzt ein einheitlicher Nachtzuschlag von 20 Prozent für alle Stunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

Nichtärztliche Beschäftigten des DHZB erhalten zudem, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, eine einmalige, gestaffelte steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung von (jeweils bei Vollbeschäftigung) 600,00 Euro (in den unteren Vergütungsgruppen), 450,00 Euro (in den mittleren Vergütungsgruppen) oder 300,00 Euro (in den oberen Vergütungsgruppen).

Besondere tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DHZB erhalten. Dazu zählen bis zu 33 Urlaubstage je nach Einstellungsjahr, ein Weihnachtsgeld in Höhe von mehr als 90 Prozent des Bruttogehalts und ein Zuschlag von 90 Euro monatlich für jedes gesetzlich kindergeldberichtigte Kind.

"Das Deutsche Herzzentrum Berlin steht für Herzmedizin auf höchstem Niveau, die nur dank hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist. Der Vorstand möchte die Bestleistung unserer Teams in einer pandemiebedingt schwierigen Zeit und trotz erheblich gewachsener wirtschaftlicher Herausforderungen mit diesem Abschluss honorieren. Unseren Partnern von Ver.di danken wir für die fair und konstruktiv geführten Verhandlungen", sagt Dr. Rolf Zettl, Kaufmännischer Direktor des DHZB.

Die Corona-Sonderzahlung wird bereits im Juni ausbezahlt, die rückwirkend angepassten Tarifgehälter einschließlich der Pflege-Zulage spätestens mit der Abrechnung im August.

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