28.02.2023

Corona: Testpflicht ausgesetzt

ab dem 1.3. gelten am DHZC gelockerte Corona-Schutzmaßnahmen. Hier lesen Sie, was jetzt gilt

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Zum 1. März 2023 läuft die FFP2-Masken- und Testpflicht für Mitarbeiter:innen in Gesundheitseinrichtungen, Patient:innen und deren Begleitpersonen aus.

Für Besucher:innen in Krankenhäusern gilt bis zum 7. April weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Die aktuelle Besuchsregelung – stationäre Patient:innen dürfen einmal täglich für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen – behält zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.

Im Einzelen gilt für Patient:innen und Begleitpersonen

  • Standard-Hygienemaßnahmen laut Hygieneleitfaden (HLF) der Charité, inkl. Händedesinfektion, Fensterlüftung 2x / Stunde in Räumen ohne Klimatisierung
  • keine FFP2-Maskenpflicht; Mund-Nasen-Schutz außerhalb des eigenen Patientenzimmers bei Atemwegssymptomen
  • nach Entscheidung der Klinikleitung und/oder des Instituts für Hygiene kann eine grundsätzliche Maskenpflicht für besonders vulnerable Patientengruppen bzw. deren Versorgung oder bei besonderen Umständen (z.B. Ausbruch) angeordnet werden
  • keine Testpflicht; AG-Test, ggf. gefolgt von PCR bei Atemwegssymptomen; generelles Testen in ausgewählten Bereichen: (Transplantation) 

Helfen Sie uns auch weiterhin, unsere Patient:innen gut zu schützen! Danke!

 

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