
Ausbildungsbeginn und Bewerbungsvoraussetzungen
Akademie für Kardiotechnik
Die Ausbildung an der AfK beginnt jährlich zum 1. April. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer nachweist, daß er/sie
- die Realschule abgeschlossen hat oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt,
- eine Ausbildung als Krankenschwester/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger, medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Medizintechniker/in oder eine vergleichbare medizinische oder technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens zwei Jahre im erlernten Beruf tätig war,
- für den Beruf gesundheitlich geeignet ist.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker
Änderung der Kardiotechniker Ausbildungs- und Prüfungsordnung 16.03.2009
Über die Aufnahme in die Akademie für Kardiotechnik entscheidet eine Kommission, bestehend aus dem
- Leiter der Akademie für Kardiotechnik
- mit dem Bereich Kardiotechnik betrauten Arzt des DHZB
- Lehrkardiotechniker
- Leitenden Kardiotechniker des DHZB
STI-Kardiotechnik
Der Studiengang B.Sc. Cardiovascular Perfusion beginnt ebenfalls jährlich zum 1. April. Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) der Steinbeis-Hochschule Berlin:
- allgemeine Hochschulreife
- abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester/Krankenpfleger,
- operationstechnische(r) Assistent(in) oder vergleichbarer medizinischer Assistenzberuf
- ggfs. Zulassung nach § 11 Berliner Hochschulgesetz
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Steinbeis-Hochschule-Berlin
Über die Aufnahme in den Studiengang Bachelor of Science Cardiovascular Perfusion entscheidet der Direktor des Steinbeis Transfer-Instituts Kardiotechnik am Deutschen Herzzentrum Berlin.


