20 Jahre DHZB Header

Auszug aus der Jubiläumsbroschüre
 

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die qualitative und quantitative Leistungsentwicklung des DHZB wurde insbesondere in der Anfangsphase durch das wohlwollende Verhalten der Krankenkassen aktiv mitgetragen. Die primären Leistungen konnten in wenigen pauschalen Sonderentgelten zusammengefasst, flankiert mit entsprechenden Basis- und Abteilungspflegesätzen, und zunächst auf der Grundlage des Selbstkostendeckungsprinzips vereinbart und abgerechnet werden.

Die finanziellen Rahmenbedingungen veränderten sich durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1993, mit dem das Selbstkostendeckungsprinzip abgeschafft wurde. Mit der Bundespflegesatzverordnung 1995 und allen folgenden Änderungsverordnungen wurde zunächst ein Mischsystem aus Fallpauschalen und Sonderentgelten, ergänzt durch tagesgleiche Pflegesätze, eingeführt und weiterentwickelt, mit dem das spezifische Spektrum der Hochleistungsmedizin des DHZB jedoch nur inadäquat abgebildet werden konnte. Auf Initiative des DHZB erklärten sich die Krankenkassen bereit, ein Modellvorhaben mit der Klinik zu vereinbaren, das als Kernelement einen Fallpauschalenkatalog vorsah, in dem nahezu sämtliche Leistungen des DHZB, unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten und Ausnahmen des Leistungsspektrums, leistungs- und kostengerecht ihren Niederschlag finden sollten.

Nach Kalkulation und Abstimmung aller Leistungen wurde der Modell- Fallpauschalenkatalog ab 1995 für die Abrechnung der Krankenhausleistungen des DHZB vereinbart. Im Rahmen des Modellvorhabens, das wissenschaftlich begleitet wurde, fanden Nachkalkulationen und Modifizierungen der Leistungsabbildungen statt. Das Modellvorhaben wurde Ende 1999 seitens der Krankenkassen beendet; die Gesundheitsreform 2000 warf ihre Schatten voraus.

Budgetentwicklung Krankenhausleistungen

Grafik 1

Auch auf spätere, tiefgreifende Veränderungen der Krankenhausfinanzierung in Deutschland gem. dem Krankenhaus- Entgeltgesetz 2002, auf Basis des australischen DRG-Systems (AR-DRG), konnte sich das DHZB frühzeitig einstellen, wobei hierzu auf die bereits im Rahmen des Fallpauschalen-Modellvorhabens (1995 – 1999) gemeinsam mit den Krankenkassen erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zurückgegriffen wurde (siehe Grafik 1).

Das DHZB hat sich antizipatorisch mit den Besonderheiten und Erfordernissen des "lernenden G – DRG (German – Diagnosis Related Groups)- Systems" befasst und dementsprechende Maßnahmen mit den Spezialisten der medizinischen Fachabteilungen, des Finanz- und Rechnungswesens, des Controllings, des Medizincontrollings und der Informationstechnik rechtzeitig entwickelt und umgesetzt. Gleichzeitig wurden damit die Voraussetzungen für eine flexible Anpassung im Zuge der Weiterentwicklung dieses Entgeltsystems geschaffen. Von Beginn an haben die verantwortlichen Experten des DHZB, sowohl durch jährliche Teilnahme an den Entgeltkalkulationen als auch mit dem Einreichen von Änderungsvorschlägen, aktiv und erfolgreich an der Weiterentwicklung des G – DRGSystems mitgearbeitet.

Dies hat mit dazu beigetragen, dass die spezifischen Leistungen des DHZB, die in signifikantem Maße durch eine große Komplexität und Kompliziertheit mit dementsprechenden hohen Aufwänden gekennzeichnet sind, seit der Einführung des G - DRG-Systems 2003 sukzessive immer zutreffender in den Entgeltkatalogen abgebildet sind.

Die durch die Einführung und Weiterentwicklung des G - DRG-Systems sowie durch ergänzende Rechtsvorschriften erzeugte Leistungs- und Kostentransparenz hat letztlich auch dazu beigetragen, dass das DHZB im September 2005 rückwirkend für 2004 eine Budgetvereinbarung mit den Krankenkassen schließen und damit den Umstieg in das G – DRGSystem vornehmen konnte. Die Jahre davor waren seit Beendigung des Modellvorhabens Ende 1999, mangels intelligenter Beurteilungs- und Vergleichsmaßstäbe, durch schwierige Verhandlungssituationen gekennzeichnet, so dass die Budgetvereinbarungen mit den Krankenkassen oftmals nur über die Schiedsstelle für die Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen herbeigeführt werden konnten. Neben dem Primärbudget, das mit den Krankenkassen zu vereinbaren ist, hat die Klinik seit 1998, nach Ausgliederung der Teilkosten für die Behandlung ausländischer Patienten, diesen Sektor weiterentwickelt und erreicht damit aktuell einen Anteil in Höhe von ca. 5% des Gesamtbudgets (siehe Grafik 2).

Erlösentwicklung Auslandspatienten

Grafik 2

Für die Jahre 2005 bis 2009 ist die Budgetentwicklung im Rahmen der Konvergenzphase durch die gesetzlichen Regelungen weitgehend vorgegeben und wirkt sich für das DHZB insgesamt mit einer Budgetreduzierung in Höhe von ca. 10 % aus, nachdem bereits in den Jahren von 1995 bis 2005 eine von der Höhe her vergleichbare Reduzierung des Budgets kompensiert werden musste.

Vor diesem Hintergrund haben alle im DHZB bereits getroffenen und geplanten Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in den nächsten Jahren höchste Priorität, zumal auch zukünftig zu erwarten ist, dass erhebliche Anteile der erforderlichen Reinvestitionen aus den wirtschaftlichen Ergebnissen des Klinikbetriebes bestritten werden müssen.

Fortsetzung: Qualität und Wirtschaftlichkeit

 
Auszug aus der Jubiläumsbroschüre
20 Jahre Deutsches Herzzentrum Berlin
Mit freundlicher Genehmigung der FR&P Werbeagentur


nach obenzurück


Suchen:

Schriftgröße wählen:

Sprache wählen:

 

Verwaltungsdirektor

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Michael Höhn

Dipl.-Ing.(FH) Thomas Michael Höhn

 

 


Verwaltung des DHZB

Telefon +49 (0)30 - 4593 1200
Telefax +49 (0)30 - 4593 1300

Vita

Jahresbericht